Seit dem 01. August 2013 dürfen Radfahrer auch nur mit Akku- oder Batterielampen ausgestattet unterwegs sein.

Diese müssen eine amtliche Genehmigung haben. Dies erkennt man an einem Prüfzeichen, das aus einer

- Wellenlinie,

- dem Großbuchstaben "K" und

- einer drei- bis fünfstelligen Zahl besteht.

Diese geprüften Leuchten erfüllen die Anforderungen von mindestens 10 LUX Leuchtstärke, einer bestimmten Lichtverteilung und Konstantlicht. (entnommen aus aktiv Radfahren 09-10/2013)